Europäisches Datenschutzgesetz
EU-Datengesetz (Zwischenbericht)
Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2026
Diese Seite enthält vorläufige Informationen darüber, wie Getronics seine Verpflichtungen gemäß dem EU-Datenschutzgesetz (Verordnung (EU) 2023/2854) Getronics . Sie wird erweitert, sobald dienstspezifische Exportformate und technische Details verfügbar sind.
1. Wie Sie Zugriff auf Ihre Daten oder deren Export beantragen können
Gemäß dem EU-Datenschutzgesetz können Kunden Zugang zu exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format für ihren eigenen Gebrauch oder zur Weitergabe an Dritte beantragen.
Bis zur Veröffentlichung spezifischer Tools für diesen Dienst reichen Sie Ihre Anfragen bitte über folgende Adresse ein:
Ihr Servicekontakt / CSM.
Betreff: EDA-Datenexportanfrage – [Kundenname]
Getronics :
- Bestätigen Sie die Anfrage,
- Überprüfen Sie den Umfang und die Identität und stellen Sie den Export innerhalb der Fristen bereit, die mit dem EU-Datenschutzgesetz und den geltenden Vertragsbedingungen übereinstimmen.
Für die Vorbereitung und Bereitstellung von Exporten kann eine angemessene, nichtdiskriminierende Entschädigung auf der Grundlage der direkten Kosten für die Bereitstellung der Daten und aller relevanten Investitionen gemäß dem EU-Datengesetz anfallen. Weitere Einzelheiten werden Ihnen nach Eingang Ihrer Anfrage mitgeteilt.
2. Was wird in dieser Phase bereitgestellt?
Bis zur Veröffentlichung detaillierter Auflistungen Getronics Folgendes bereitstellen:
- Exportierbare Daten, die gemäß dem EU-Datenschutzgesetz erforderlich sind
- In gängigen Formaten, die für den jeweiligen Dienst unterstützt werden;
- Sicher über eine vereinbarte Übertragungsmethode geliefert.
Bestimmte Datenkategorien können nicht exportiert werden, darunter Getronics IPR, interne Protokolle/Telemetriedaten, abgeleitete oder abgeleitete Daten sowie Daten, die Geschäftsgeheimnisse gefährden würden, sofern keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
3. Wechseln zwischen Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten
Während dieser Übergangszeit:
- Getronics keine Hindernisse schaffen, die einen rechtmäßigen Wechsel verhindern.
- Kunden können über die oben genannte Kontaktmethode einen Datenexport beantragen, um den Wechsel zu unterstützen.
Bis zum 12. Januar 2027 dürfen nur direkte Wechselkosten in Rechnung gestellt werden; nach diesem Datum sind Wechselgebühren gemäß dem Gesetz nicht mehr zulässig.
Vorzeitige Kündigungsgebühren (im Unterschied zu Wechselgebühren) können gemäß dem Vertrag und sofern dies nach dem Gesetz zulässig ist, weiterhin anfallen.
4, Anfragen von Behörden oder Regierungen von Drittländern
Getronics rechtmäßigen Anfragen von Behörden nach. Gemäß dem EU-Datenschutzgesetz müssen Anbieter vor unrechtmäßigem oder unverhältnismäßigem Zugriff auf nicht personenbezogene Daten durch Regierungen von Drittländern schützen.
Getronics daher:
- Beurteilen Sie die Rechtsgrundlage und die Zuständigkeit jeder Anfrage.
- Fordern Sie die Anfrage an oder schränken Sie sie ein, wenn sie offenbar im Widerspruch zum EU-Recht oder zum Recht eines Mitgliedstaats steht.
- Benachrichtigen Sie den Kunden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
- Geben Sie nur das unbedingt Notwendige preis und wenden Sie dabei geeignete Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Sicherheit an.
5. Zukünftige Aktualisierungen
Diese Seite wird aktualisiert mit:
- Detaillierte Dateilisten und Formatspezifikationen pro Dienst,
- Relevante Zeitpläne, Prozessbeschreibungen und zusätzliche Leitlinien, sobald die Kommission die Begleitmaterialien fertiggestellt hat.
Weitere Informationen zur EDA können Sie anfordern bei getronics