Brexit und Datenübermittlungen
Brexit und Datenübermittlungen
Am 28. Juni 2021 hat die EU Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich verabschiedet. Das bedeutet, dass der Datenfluss im Rahmen der Getronics von Getronics wie bisher fortgesetzt werden kann.
Die Entscheidung gilt voraussichtlich bis zum 27. Juni 2025.
Die Datenschutz-Grundverordnung wurde als „UK GDPR“ in das britische Recht übernommen.
Das bedeutet, dass der bestehende Datenverkehr zwischen Kunden und Getronicsvom Europäischen Wirtschaftsraum ins Vereinigte Königreich (und umgekehrt) ohne weitere Auflagen wie bisher fortgesetzt werden kann.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an Ihren Service Delivery Manager oder unseren Datenschutzbeauftragten unter getronics wenden.