Brexit & Datenübertragungen
Brexit und Datenübertragungen
Am 28. Juni 2021 genehmigte die EU die Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich. Das bedeutet, dass die Daten für die Zwecke von Getronics Kundenverträgen weiterhin wie bisher fließen können.
Die Entscheidung wird voraussichtlich bis zum 27. Juni 2025 gelten.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung wurde im Vereinigten Königreich als GDPR beibehalten.
Dies bedeutet, dass die bestehenden Datenströme von Kunden und Getronics aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in das Vereinigte Königreich (und umgekehrt) wie bisher ohne weitere Anforderungen fortgesetzt werden können.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Ihren Service Delivery Manager oder an unseren Datenschutzbeauftragten unter dpo@getronics.com wenden.