EU-Gesetzgebung zu KI: August 2025 Update

Seit unserem ursprünglichen Artikel im Oktober 2024 ist das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), zu finden unter: Navigieren durch die EU-Gesetzgebung zur künstlichen Intelligenz (KI), nun fest in der Umsetzungsphase angekommen.

Die wichtigsten Fristen für die Einhaltung der Vorschriften sind inzwischen verstrichen, ein freiwilliger Verhaltenskodex für allgemeine KI wurde eingeführt, und Europa hat ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Stärkung seiner KI-Kapazitäten auf den Weg gebracht.

Meilensteine bei der Durchsetzung erreicht

Das KI-Gesetz trat am 1. August 2024 in Kraft, wobei die Bestimmungen schrittweise eingeführt wurden. Der jüngste und bedeutendste Meilenstein wurde am 2. August 2025 erreicht, als die Governance-Regeln und -Verpflichtungen für Anbieter von Allzweck-KI (GPAI) in Kraft traten.

Dies bedeutet, dass GPAI-Anbieter nun bestimmte Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement, Einhaltung des Urheberrechts und Sicherheit durch Technik erfüllen müssen. Für KI-Systeme mit hohem Risiko, die in regulierte Produkte eingebettet sind, läuft die letzte Frist für die Einhaltung der Vorschriften im August 2027 ab.

Der Kodex für die allgemeine KI-Praxis

Die Europäische Kommission hat einen freiwilligen Verhaltenskodex eingeführt, der GPAI-Anbietern helfen soll, die Einhaltung des KI-Gesetzes nachzuweisen. Der Kodex deckt drei Hauptbereiche ab: Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutz.

Organisationen, die den Kodex unterzeichnen, verpflichten sich zu einer strukturierten Dokumentation der Schulungsprozesse, einer gründlichen Risikobewertung und einer klaren Kommunikation über die Grenzen und Möglichkeiten ihrer Modelle. Obwohl der Kodex freiwillig ist, bietet er Vorteile in Form eines geringeren Verwaltungsaufwands und größerer Rechtsklarheit.

InvestAI: Ein 200-Milliarden-Euro-Engagement für die Zukunft der KI in Europa

Im Februar 2025 startete die EU das Programm InvestAI, mit dem 200 Milliarden Euro für die Entwicklung und Infrastruktur im Bereich der künstlichen Intelligenz mobilisiert werden sollen. Davon sind 20 Milliarden Euro für die Schaffung von vier großen KI-„Gigafabriken“ vorgesehen, die jeweils über eine bedeutende KI-Rechenkapazität verfügen.

Ziel ist es, die technologische Unabhängigkeit Europas zu stärken, die Abhängigkeit von außereuropäischen Infrastrukturen zu verringern und Innovationen zu beschleunigen. Diese Investition zeigt, dass KI nicht nur als Herausforderung für die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch als strategische Wachstumschance gesehen wird.

Was dies für Organisationen bedeutet

Nachdem wir den Meilenstein August 2025 nun hinter uns haben, ist diese EU-KI-Gesetzgebung keine ferne Regelung mehr. Sie ist nun für viele Organisationen Teil der betrieblichen Realität. Unternehmen sollten bereits jetzt sicherstellen, dass:

  • Es gibt Governance-Maßnahmen für KI-Systeme, die mit den Anforderungen des KI-Gesetzes in Einklang stehen.
  • Risikobewertung und Transparenzprozesse sind dokumentiert und überprüfbar.
  • Es wurde entschieden, ob der Verhaltenskodex angenommen werden soll, und im Falle seiner Unterzeichnung wurden entsprechende Verfahren eingeführt.
  • Strategische Möglichkeiten aus EU-Investitionsinitiativen werden im Rahmen von KI-Roadmaps berücksichtigt.

Der Ansatz der EU kombiniert Regulierung mit Investitionen. Damit sollen sowohl die Bürger geschützt als auch Innovationen gefördert werden. Für Unternehmen ist die Einhaltung der Vorschriften nun eine Grundvoraussetzung, während ein proaktives Engagement im KI-Ökosystem einen Wettbewerbsvorteil schaffen kann.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Informationen darüber zu erhalten, wie Getronics Ihr Unternehmen bei der Anpassung an die EU-KI-Gesetzgebung unterstützen kann.

Rob Nidschelm

Global Head of Operational Security

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