Brexit und Datenübermittlungen
Brexit und Datentransfers
Am 28. Juni 2021 hat die EU Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich genehmigt. Dies bedeutet, dass Daten für die Zwecke der Getronics Kundenverträge weiterhin wie zuvor fließen können.
Die Entscheidung wird voraussichtlich bis zum 27. Juni 2025 dauern.
Die Datenschutz-Grundverordnung wurde im britischen Recht als UK-DSGVO beibehalten.
Das bedeutet, dass bestehende Datenflüsse von Kunden und Getronics aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in das Vereinigte Königreich (und umgekehrt) wie bisher ohne weitere Anforderungen fortgesetzt werden können.
Bei Fragen können Sie sich an Ihren Service Delivery Manager oder unseren Datenschutzbeauftragten unter dpo@getronics.com wenden.






