Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass Connectis, die Marke, die uns in Lateinamerika vertritt, unsere globale Identität angenommen hat und nun unter dem Banner Getronics auftritt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung professioneller Dienstleistungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von einem satzungsgemäßen Direktor von Getronics ("Getronics") unterzeichnet wurde, werden alle professionellen Dienstleistungen, die in einem Angebot/Auftrag oder einer anderen anwendbaren Vereinbarung festgelegt sind und/oder von Getronics für den Kunden erbracht werden, gemäß den folgenden Bestimmungen und Bedingungen (diese "Vereinbarung") erbracht.

1/ Definitionen

Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Ausdrücke in diesem Vertrag die folgenden Bedeutungen:
a) "Abnahmekriterien" bedeutet alle Kriterien für die Abnahme der Professionellen Dienstleistungen und/oder des Liefergegenstandes durch den Kunden, wie sie in einem Arbeitsauftrag festgelegt sind;
b) "Vertrag" bedeutet diese Bedingungen, die durch einen Arbeitsauftrag geändert werden können;
c) "Änderungsvermerk" bedeutet eine schriftliche Vereinbarung zur Änderung eines Teils dieses Vertrages als Teil eines vereinbarten Änderungskontrollverfahrens, die von den Zeichnungsberechtigten jeder Partei unterzeichnet wurde;
d) "Gebühren" bedeutet die Gebühren für die Professionellen Dienstleistungen, wie sie im Arbeitsauftrag und/oder im Kostenvoranschlag angegeben sind;
e) "Kunde" bedeutet die Partei, die die Professionellen Dienstleistungen von Getronics
kauft; f) "Liefergegenstände" sind in Klausel 13a) definiert;
g) "Spesen" sind alle Reise- und Aufenthaltskosten, die dem Personal von Getronics gemäß dem jeweiligen Arbeitsauftrag während der Erbringung der Professionellen Dienstleistungen zu zahlen sind;
h) "Standorte" sind die im Arbeitsauftrag angegebenen Räumlichkeiten und andere Räumlichkeiten, die von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden können;
i) "Personal" bezeichnet jede Person, einschließlich der Mitarbeiter eines Dritten, die dem Kunden von Getronics zur Verfügung gestellt wird, um die Professionellen Dienstleistungen zu erbringen;
j) "Professionelle Dienstleistungen" bezeichnet die Arbeit und das Fachwissen des Personals, wie in einem Arbeitsauftrag angegeben.
k) "Kostenvoranschlag" ist ein Kostenvoranschlag von Getronics in Bezug auf einen Arbeitsauftrag, der vom Kunden angenommen werden kann.
l) "Arbeitsauftrag" ist eine Spezifikation der von Getronics auszuführenden Arbeiten, vorbehaltlich der Annahme des Kostenvoranschlags von Getronicsdurch den Kunden.

2/ Beginn und Laufzeit

a) Dieser Vertrag tritt in Kraft, je nachdem, was früher eintritt, (a) an dem Tag, an dem der Kunde ein Angebot annimmt, oder (b) an dem Tag, an dem Getronics mit der Erbringung der professionellen Dienstleistungen beginnt (das "Anfangsdatum"), und gilt so lange, bis alle professionellen Dienstleistungen erbracht wurden oder der Vertrag gemäß Klausel 10 gekündigt wird.

3/ Pflichten des Kunden

Während der Laufzeit dieses Vertrages erklärt sich der Kunde wie folgt einverstanden:
a) Von Zeit zu Zeit Arbeitsaufträge zu erteilen und Angebote von Getronics in Bezug auf professionelle Dienstleistungen anzufordern. Um Zweifel auszuschließen, ist der Kunde nicht verpflichtet, (i) Arbeitsaufträge zu erteilen oder (ii) Getronics für die Erbringung von Dienstleistungen zu nutzen oder (iii) ein Angebot von Getronics anzunehmen.
b) Wenn der Kunde ein Angebot von Getronics annimmt, Bestellungen mit Bezug auf den Vertrag an Getronics in Bezug auf die zu erbringenden Dienstleistungen zu erteilen;
c) Getronics für die im Arbeitsauftrag angegebenen Kosten zu entschädigen. Um Zweifel auszuschließen, ist der Kunde nicht zur Erstattung der Kosten verpflichtet, wenn diese nicht in einem Arbeitsauftrag oder einem angenommenen Angebot angegeben sind; Getronics;
d) dem Personal die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dem Kunden zur Verfügung stehen und die das Personal in angemessener Weise für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen anfordern kann;
e) dem Personal ohne Kosten für Getronics Zugang zu den Standorten, einen sicheren Arbeitsplatz und die Einrichtungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schreibtische, Lagerräume, PCs/Laptops, ordnungsgemäß lizenzierte Software, Druckmöglichkeiten, Telefone, Faxeinrichtungen und Netzwerkzugang) zur Verfügung zu stellen, die das Personal vernünftigerweise benötigt, während es sich an den Standorten aufhält;
f) die Umgebungen, Einrichtungen und Mitarbeiter bereitzustellen, die im Arbeitsauftrag angegeben sind, und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass alle im Arbeitsauftrag angegebenen Abhängigkeiten erfüllt werden.
g) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwaltung des Zeitplans für die Erbringung der fachlichen Dienstleistungen und (sofern im Auftrag nicht anders angegeben) für die Umsetzung der sich daraus ergebenden Ergebnisse, an denen das Personal bei der Erbringung der fachlichen Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag beteiligt war.

4/ Getronics' Verpflichtungen

Während der Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet sich Getronics zu folgendem:
a) Getronics verpflichtet sich, auf die vom Kunden erteilten Arbeitsaufträge zeitnah mit Angeboten zu reagieren. Um Zweifel auszuschließen, ist Getronics nicht verpflichtet, ein Angebot für einen Arbeitsauftrag zu unterbreiten, sondern wird den Kunden so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn es dies ablehnt.
b) Getronics verpflichtet sich, das Personal für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, wie in jedem Arbeitsauftrag angegeben, für den ein Angebot unterbreitet und vom Kunden angenommen wurde.
c) Getronics wird dem Kunden bei Bedarf die erforderlichen Nachweise vorlegen, um zu zeigen, dass die Ausbildungsstandards, die für die Professionellen Dienstleistungen relevant sind, dem vom Kunden geforderten Standard und allen relevanten Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
d) Getronics trägt die alleinige Verantwortung für die Zahlung von Gehältern oder anderen Vergütungen an das Personal. Getronics ist allein verantwortlich für Kranken- oder Invaliditätsversicherungen, Rentenleistungen oder andere Wohlfahrts- oder Pensionsleistungen (falls zutreffend), auf die dieses Personal Anspruch haben könnte. Getronics erklärt sich damit einverstanden, den Kunden zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jegliche Ansprüche, Verbindlichkeiten oder Ausgaben im Zusammenhang mit solchen Vergütungen, Steuern, Sozialversicherungen oder Leistungen, vorausgesetzt, dass der Kunde Getronics unverzüglich über solche Ansprüche informiert, wenn und sobald er davon Kenntnis erlangt, mit Getronics bei der Verteidigung und Lösung solcher Ansprüche zusammenarbeitet und solche Ansprüche nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Getronicsbegleicht oder anderweitig darüber verfügt.
e) Das Personal gilt zu keinem Zeitpunkt als Angestellter des Kunden, und Getronics ist für Ansprüche in Bezug auf das Personal verantwortlich.
f) Das Personal hält sich während der Erbringung der professionellen Dienstleistung an den Standorten an die vom Kunden oder dessen Kunden in angemessener Weise angewiesenen Sicherheitsverfahren.
g) Getronics bemüht sich in angemessener Weise, die professionellen Dienstleistungen gemäß dem im Arbeitsauftrag festgelegten Zeitplan zu erbringen.

5/ Zahlung und Kredit

a) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt Getronics die Gebühren und Auslagen (falls zutreffend) monatlich nachträglich in Rechnung, wobei auch zusätzliche Unterlagen, wie z.B. Stundennachweise, vorzulegen sind, die von den Parteien von Zeit zu Zeit vereinbart oder im Arbeitsauftrag angegeben werden können.
b) Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
c) Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, ist Getronics berechtigt, dem Kunden Zinsen auf die überfälligen Beträge in der Höhe und auf die Art und Weise zu berechnen, wie es der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 vorsieht, und zwar auf die ausstehenden Beträge bis zum Datum des tatsächlichen Eingangs bei Getronics, zusammen mit den Kosten für die Durchsetzung seines Rechts auf Zahlung. Getronics
d) Die Parteien vereinbaren, dass die Unterzeichnung von Stundenzetteln durch den Kunden, sofern dies in einem Arbeitsauftrag verlangt wird, die Annahme der in diesen Stundenzetteln genannten professionellen Dienstleistungen belegt. Mit der Annahme der Professionellen Dienstleistungen gelten alle Verpflichtungen von Getronics aus diesem Vertrag als erfüllt, und Getronics übernimmt keine weitere Haftung, mit Ausnahme derjenigen, die in diesem Vertrag ausdrücklich als danach fortbestehend vorgesehen sind.

6/ Steuern

a) Alle in diesem Vertrag genannten oder in Bezug genommenen Preise oder Entgelte verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die zu dem am Ort der Besteuerung geltenden Satz zusätzlich berechnet wird.

7/ Geistiges Eigentum

a) Getronics stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter ergeben, die durch eine Handlung oder Unterlassung von Getronics in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Diese Entschädigung unterliegt dem Recht von Getronics, alle Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch zu kontrollieren und im Namen des Kunden einen Rechtsbeistand oder einen anderen Rechtsberater zu ernennen, um ein solches Verfahren zu verteidigen und den Kunden anzuweisen, auf Kosten von Getronicsalle Schritte in Bezug auf ein solches Verfahren zu unternehmen, die Getronics verlangen kann, einschließlich der Aushandlung eines Vergleichs in Bezug auf ein solches Verfahren.
b) Alternativ dazu stimmt der Kunde zu, dass Getronics im Falle eines solchen Anspruchs das Recht hat, nach seiner Wahl und auf eigene Kosten, entweder

i) einen beliebigen Aspekt der Professionellen Dienstleistungen oder eines Liefergegenstandes so zu ändern, dass er nicht verletzt wird; und/oder
ii) einen beliebigen Aspekt der Professionellen Dienstleistungen oder eines Liefergegenstandes durch vergleichbare und nicht verletzende Komponenten zu ersetzen; oder
iii) dem Kunden das Recht zu verschaffen, seine Nutzung von verletzenden Professionellen Dienstleistungen oder Liefergegenständen fortzusetzen.

c) Getronics haftet nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die sich aus der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gemäß den Entwürfen, Plänen, Spezifikationen oder spezifischen Anweisungen des Kunden ergeben. Der Kunde stellt Getronics von allen Verbindlichkeiten frei, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben.
d) Der Kunde stellt Getronics von allen Verbindlichkeiten frei, die sich aus der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum eines Dritten ergeben, die durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden verursacht wurden. Diese Freistellung unterliegt dem Recht des Kunden, alle Handlungen von Getronics im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch zu kontrollieren und im Namen von Getronics einen Rechtsbeistand oder andere Rechtsberater zu ernennen, um ein solches Verfahren zu verteidigen und Getronics anzuweisen, auf Kosten des Kunden alle Schritte in Bezug auf ein solches Verfahren zu unternehmen, die der Kunde verlangen kann, einschließlich der Aushandlung eines Vergleichs in Bezug auf ein solches Verfahren.
e) Alternativ, wenn ein solcher Anspruch erhoben wird, stimmt Getronics zu, dass der Kunde das Recht hat, nach seiner Wahl und auf eigene Kosten, entweder:

i) die Ursache der Rechtsverletzung so zu ändern, dass sie nicht mehr besteht; oder
ii) die rechtsverletzenden Komponenten durch vergleichbare, nicht rechtsverletzende Komponenten zu ersetzen; oder
iii) für Getronics das Recht zu erwirken, dass Getronics die rechtsverletzenden Komponenten weiter verwenden darf.

f) Der Kunde haftet nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die sich aus der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gemäß den Entwürfen, Plänen, Spezifikationen oder spezifischen Anweisungen von Getronicsergeben. Getronics stellt den Kunden von allen Verbindlichkeiten frei, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben.
g) Getronics überträgt dem Kunden die Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus einem gemäß einem Arbeitsauftrag erstellten Liefergegenstand ergeben, vorbehaltlich der vollständigen Zahlung aller Gebühren und Auslagen an Getronics.

8/ Vertrauliche Informationen

a) Jede Partei verpflichtet sich, Materialien, Dokumentationen oder Spezifikationen, die von der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und nicht zu offenbaren, zu vervielfältigen oder zu kopieren. Jede Partei wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter an die gleichen Verpflichtungen gebunden sind und dass diese Verpflichtungen über die Beendigung von Arbeitsverträgen oder anderen Verträgen hinaus bestehen.

9/ Garantien

a) Getronics garantiert, dass er bei der Erbringung der professionellen Dienstleistungen
alle angemessenen Fähigkeiten und Sorgfalt anwendet. b) Getronics garantiert, dass (i) er die Befugnis hat und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um diesen Vertrag zu schließen, und (ii) dass er über alle Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen erforderlich sind, und diese aufrechterhalten wird.
c) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass die ausdrücklichen Verpflichtungen und Garantien von Getronics in diesem Vertrag anstelle und unter Ausschluss (soweit nach geltendem Recht zulässig) aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder anderweitigen Garantien, Bedingungen, Bestimmungen, Zusagen oder Zusicherungen jeglicher Art (mit Ausnahme von arglistigen Täuschungen) in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags oder in Verbindung mit diesem Vertrag erbrachten Professionellen Dienstleistungen gelten, einschließlich (ohne Einschränkung) derjenigen in Bezug auf Zustand, Qualität und Leistung der Professionellen Dienstleistungen.

10/ Terminierung

10.1 Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen, ohne dafür zu haften, mit der Ausnahme, dass alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Arbeitsaufträge bis zur Kündigung in Kraft bleiben.
10.2 Jede Partei hat das Recht, unbeschadet anderer Rechtsmittel, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei diesen Vertrag und alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Arbeitsaufträge in einem der folgenden Fälle fristlos zu kündigen:
a) Wenn eine Partei eine andere Verletzung der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages begeht, vorausgesetzt, dass, wenn die betreffende Verletzung eine ist, die die verletzende Partei wirksam beheben kann, die besagte Kündigung nicht wirksam ist, um diesen Vertrag zu beenden, es sei denn, die verletzende Partei versäumt es, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum dieser Kündigung, die beanstandete Verletzung wirksam zu beheben, oder;
b) wenn eine Partei ihre Geschäftstätigkeit oder einen wesentlichen Teil davon einstellt, eine Konkurshandlung begeht oder in Konkurs geht oder in Liquidation geht, sei es zwangsweise oder freiwillig, außer zum Zwecke des Zusammenschlusses oder der Umstrukturierung, oder sich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen einigt oder einen Konkursverwalter oder Verwalter über ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon ernennt oder eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung erleidet oder ähnliche Maßnahmen aufgrund von Schulden ergreift oder erleidet oder nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen.

11/ Haftungsbeschränkungen

a) Vorbehaltlich der Klausel 11b) haftet keine Partei für:

i) jegliche indirekten, Folge-, zufälligen, besonderen, exemplarischen oder strafenden Schäden, Kosten oder Ausgaben; oder
ii) jegliche Produktionsverluste, Verluste durch Verzögerung oder Beschädigung von Daten, Verlust von Gewinnen, Einkünften, Verträgen, Firmenwert oder erwarteten Einsparungen oder Verlust von Betriebs- oder Managementzeit jeglicher Art und wie auch immer verursacht, und unabhängig davon, ob sie auf einer Klage oder einem Anspruch aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig beruhen, und selbst wenn sie vorhersehbar waren oder unter Umständen erlitten wurden, unter denen die Partei auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurde; oder
iii) jegliche Verluste, Kosten oder Schäden, die im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag geltend gemacht werden, wenn ein solcher Anspruch der anderen Partei nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Verletzung oder der Umstände, die den Anspruch begründen, oder (falls später) zu dem Zeitpunkt, zu dem die Partei vernünftigerweise von den Tatsachen, die diese Verletzung oder Umstände darstellen, hätte Kenntnis erlangen müssen, mitgeteilt wird.

b) Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer der Parteien ein für:

i) Verluste, für die die Haftung nach geltendem Recht nicht anderweitig begrenzt oder ausgeschlossen werden kann;
ii) Betrug und arglistige Täuschung;
iii) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit einer der Parteien, ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit im Rahmen des Vertrags verursacht wurden; und
iv) Verluste, die gemäß Teil I des Consumer Protection Act 1987 erstattungsfähig sind.

c) Die Haftung von Getronicsfür Sachschäden oder den Verlust von materiellem Eigentum des Kunden oder seiner Kunden, soweit diese auf Fahrlässigkeit von Getronics, seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern im Rahmen ihrer Tätigkeit im Rahmen der Vereinbarung zurückzuführen sind, ist auf eine Million Pfund (1.000.000 £) für jeden Vorfall oder eine Reihe von zusammenhängenden Vorfällen begrenzt.
d) Mit Ausnahme von Klausel 11c) und vorbehaltlich von Klausel 11b) ist die Gesamthaftung von Getronicsgegenüber dem Kunden, unabhängig davon, ob sie auf einer Klage aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig beruht, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, in jedem Kalenderjahr auf einhundertzwölfeinhalb Prozent (112.5%) des Gesamtbetrags, den der Kunde für die im Rahmen des Vertrags erbrachten professionellen Dienstleistungen in diesem Kalenderjahr tatsächlich gezahlt hat (ohne Mehrwertsteuer).
e) Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die in dieser Klausel enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Risikozuweisungen von den Parteien als angemessene Beschränkungen angesehen und festgelegt wurden und sich in der Höhe der Gebühren für die professionellen Dienstleistungen widerspiegeln.

12/ Versicherung

a) Getronics wird während der Laufzeit dieses Vertrages solche Versicherungen unterhalten, die dem Umfang der von Getronics im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Verpflichtungen entsprechen.
b) Getronics wird auf Anfrage nachweisen, dass die gemäß dieser Klausel 12 unterhaltenen Versicherungspolicen in Kraft sind.

13/ Akzeptanz

a) Der Arbeitsauftrag und/oder das Angebot beschreibt die von Getronics zu erbringenden Dienstleistungen, das aus der Erbringung der Dienstleistungen resultierende materielle Arbeitsprodukt (die "Liefergegenstände"), den voraussichtlichen Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen oder die Fertigstellung der Liefergegenstände, alle anwendbaren Abnahmekriterien für die Liefergegenstände, die vom Kunden zu zahlenden Gebühren und den Zahlungsplan und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.
b) Die Abnahme der Liefergegenstände (falls vorhanden) erfolgt zum früheren Zeitpunkt:

i) der erfolgreiche Abschluss von Abnahmetests, die die Übereinstimmung des Liefergegenstandes in allen wesentlichen Punkten mit den Abnahmekriterien gemäß den in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegten Abnahmeverfahren nachweisen; oder;
ii) die Nutzung des Liefergegenstandes durch den Kunden für andere Zwecke als Abnahmetests. Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verfügbarkeit, der Betrieb, die Leistung oder die Funktionalität von Hardware, Software, Diensten oder Systemen, die in irgendeiner Weise mit den Liefergegenständen oder Teilen davon in Verbindung stehen oder diese anderweitig beeinflussen oder beeinträchtigen, für die Zwecke der Abnahme außer Acht gelassen werden und die Abnahme in keiner Weise beeinflussen, verzögern oder verhindern dürfen.

c) Die Abnahme der Professionellen Dienstleistungen (bei denen es sich nicht um Liefergegenstände handelt) erfolgt mit der Erbringung der Professionellen Dienstleistungen durch Getronics. Getronics wird den Kunden benachrichtigen, wenn die Liefergegenstände zur Abnahme bereit sind.
d) Mit der oben beschriebenen Abnahme gelten alle Verpflichtungen von Getronics aus diesem Vertrag als erfüllt, und Getronics übernimmt keine weitere Haftung, mit Ausnahme derjenigen, die in diesem Vertrag ausdrücklich als danach fortbestehend vorgesehen sind.

14/ Bekanntmachungen

a) Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die im Arbeitsauftrag angegebenen Adressen des Auftraggebers und Getronics oder an den Sitz des zuzustellenden Unternehmens zu senden.

15/ Abwerbeverbot

a) Jede Partei verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach ihrem Ablauf oder ihrer Beendigung keine Mitarbeiter oder Subunternehmer der anderen Partei abzuwerben, sei es als Mitarbeiter oder in einer anderen Funktion.
b) Die Einschränkung in Klausel 15a) gilt nicht für Beschäftigungs- oder Einstellungsangebote, die aufgrund einer gutgläubigen Antwort auf eine offen ausgeschriebene Stelle gemacht werden.
c) Eine Partei, die gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstößt, muss der anderen Partei als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe des Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters zahlen.

16/ Ethisches Verhalten

a) Jede Partei muss und wird dafür sorgen, dass ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Dienstleister:

i) alle anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010 in seiner aktuellen Fassung ("Anti-Korruptionsgesetze"); und
ii) weder direkt noch indirekt, weder im privaten Geschäftsverkehr noch im Umgang mit dem öffentlichen Sektor, finanzielle oder andere Vorteile in Bezug auf Angelegenheiten, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind, anbieten, versprechen oder gewähren (oder sich damit einverstanden erklären, diese anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren) und/oder dass eine Partei einen Vorteil von der anderen Partei erlangt, der gegen Anti-Korruptionsgesetze verstoßen würde.

b) Erlangt eine der Parteien Kenntnis von einem Verstoß oder mutmaßlichen Verstoß gegen diese Klausel 16, hat sie die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, und die nicht verletzende Partei kann den Betrieb dieser Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei unverzüglich ganz oder teilweise aussetzen, bis eine Untersuchung des Verstoßes oder mutmaßlichen Verstoßes durchgeführt wurde. Jede Partei unterstützt die andere Partei bei einer solchen Untersuchung, einschließlich der Gewährung von Zugang zu relevantem Personal, Dokumenten und Systemen.
c) Wenn nach angemessener Auffassung der nicht verletzenden Partei der Verstoß gegen diese Klausel 16 direkt von der verletzenden Partei angeordnet oder autorisiert wurde oder die verletzende Partei es anderweitig versäumt hat, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die einen Verstoß gegen die Verpflichtungen in dieser Klausel 16 verhindert hätten, kann die nicht verletzende Partei einzelne oder alle Vereinbarungen zwischen den Parteien durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort beenden.

17/ Sonstiges

a) Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden; ein solcher Abtretungsversuch ist ungültig.
b) Diese Vereinbarung und die darin enthaltenen Bedingungen können nur durch einen Änderungsvermerk oder eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde. Enthält ein Arbeitsauftrag Ergänzungen oder Abweichungen zu dieser Vereinbarung, so gelten diese nur für diesen Arbeitsauftrag während seiner Laufzeit.
c) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die hierin enthaltenen Bedingungen und Entgelte ungeachtet etwaiger widersprüchlicher oder zusätzlicher Bedingungen in Angeboten, Bestellungen oder sonstigen Mitteilungen von Getronics Vorrang haben.
d) Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht darauf, noch schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs die weitere Ausübung desselben Rechts oder die Ausübung eines Rechts im Rahmen dieser Vereinbarung aus.
e) Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
f) Diese Vereinbarung gilt als in England geschlossen und ist nach englischem Recht auszulegen.
g) Getronics, seine Vertreter oder Angestellten haften nicht für Zusicherungen oder Ratschläge, es sei denn, diese wurden von Getronics schriftlich bestätigt.
h) Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Geldzahlungen), sofern eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
i) Die Parteien beabsichtigen nicht, einer Person, die nicht Partei dieses Vertrages ist, Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zu gewähren.
j) Der Kunde bestätigt, dass er diese Bedingungen gelesen hat, sie versteht und an sie gebunden ist. Der Kunde stimmt ferner zu, dass der Vertrag die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien darstellt und alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und Mitteilungen in Bezug auf den Gegenstand ersetzt und aufhebt.